23.10.2023

Politische Schnellschüsse und drohende Sparpolitik

Beschäftigte in den Jobcentern am Limit

Das Vorhaben, die Betreuung von unter 25jährigen in die Zuständigkeit des SGB III zu übertragen wurde glücklicherweise wegen des einheitlichen Widerstands der Gewerkschaften, der Länder, der Geschäftsführungen der Jobcenter und der Personalräte zurückgenommen.

Nun ist mit dem geplanten Betreuungswechsel der Rehabilitanden und Anwärter für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme ins SGB III eine „Alternative“ im Raum, die aus Sicht der Beschäftigten der Jobcenter und Arbeitsagenturen ebenso viele Probleme und Fragen aufwirft. In beiden Rechtskreisen sind zweifellos Expertise und geeignete Strukturen und Netzwerke vorhanden. Bei näherem Hinsehen bleibt jedoch offen, wie die Risiken im Prozess aufgrund der Schnittstellenproblematik gestaltet werden sollen, da nun mitten im Integrationsprozess ein Zuständigkeitswechsel erfolgen soll.

Hinzu kommt die Problematik, dass nicht an jedem Standort eines Jobcenters eine örtliche Agentur oder Geschäftsstelle ansässig ist. Auch sind die Organisationsformen der Arbeitsagenturen und Jobcenter meist unterschiedlich. Dies fängt bei verschiedenen Ansprechpartnern, unterschiedlichen Öffnungszeiten und der telefonischen Erreichbarkeit an und endet bei den Zuständigkeitsfragen und Zugangswegen. 

Die vbba erwartet, dass die Umsetzungsplanung zu diesem Vorhaben bei den entstehenden Fragen im Vorfeld Antworten bereithält.

Zusätzlich stellt der „Turbo zur Arbeitsmarktintegration“ die Jobcenter neuerlich vor Herausforderungen. Der Fokus liegt stärker auf der Vermittlung von geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive (vorrangig aus der Ukraine). War zur Einführung der Regelungen zum Bürgergeld von „Kooperation“, „Wegfall des Vermittlungsvorrangs“ und „Augenhöhe“ die Rede, so ändern sich die Erwartungen an die Jobcenter nun gravierend. Es entsteht der Eindruck, man habe bisher nicht intensiv genug mit diesen Menschen gearbeitet und es mangelt erneut an Wertschätzung der bisher geleisteten Arbeit der Beschäftigten im SGB II.

Zusätzlich lässt die haushaltspolitische Planung für 2024 die Situation endgültig aussichtslos erscheinen. Nach derzeitigem Stand fehlen den Jobcentern im kommenden Jahr rund 500 Mio. EUR. Wie diese Einsparungen zu den anstehenden Aufgaben, Erwartungen und Zielen der Jobcenter passt, bleibt offen. Gegen die Umsetzung dieser Sparpolitik haben sich bereits der Vorstand der BA, die Arbeits- und Sozialminister der Länder und zuletzt der Bundesrat sehr klar ausgesprochen.

Wir fordern die Politik auf, die haushaltspolitische Debatte zu nutzen, um die Jobcenter mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten die es bedarf, um die anstehenden Aufgaben und Erwartungen der Politik zu erfüllen.

SGB II aktuell vom 23. Oktober 2023