28. April 2025

BSBD MV bildet Aktionsfond

  • Musterklage

Liebe Mitglieder,

inzwischen sind immer mehr der Widerspruchsbescheide zur nicht amtsangemessenen Alimentation, für das Jahr 2023, eingetroffen.

Wie in der letzten Vollzugsdienstausgabe berichtet, werden die Klageverfahren von einer, vom dbb mv beauftragten, Rechtsanwaltskanzlei Henning Niemann, aus Schwerin, geführt.

 

Nach Rücksprache mit RA Niemann möchten wir folgende Hinweise zum Verfahren im Umgang mit Widerspruchsbescheiden zur amtsangemessenen Alimentation und eventuellen Klagemöglichkeiten geben:

 

1. Konstellation:

Das Mitglied hat eine eigene Rechtsschutzversicherung und wendet sich direkt an RA Niemann:

RA Niemann übernimmt die Prüfung der Deckungszusage einer ggf. vorhandenen Rechtsschutzversicherung, d.h. er benötigt neben dem Widerspruchsbescheid auch Angaben zum Versicherungsunternehmen und die Versicherungsnummer, sowie eine unterschriebene Vollmacht (erhältlich bei den Mitgliedern des Landesvorstand und Ortsvorständen).

Nach erfolgter Deckungszusage reicht RA Niemann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein (Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung)

 

2. Konstellation:

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht:

Für den Fall kann über den Landesvorstand ein Muster für eine Klage zur Verfügung stellen.

Die anfallenden Kosten für die Klageerhebung belaufen sich auf etwa 500 € Verwaltungsgerichtsgebühren, die das Mitglied selbst übernehmen müsste. Diese Kosten erhöhen sich, falls das Mitglied RA Niemann oder einen anderen Anwalt mit der Klageerhebung beauftragt.

 

Der BSBD MV hat dafür einen Aktionsfond gebildet und unterstützt die Klagewilligen finanziell mit einem Gesamtpaket in Höhe von 5.000 €.

Das bedeutet, dass sich die finanzielle Unterstützung des Einzelmitglieds an der Anzahl der eingereichten Klagen orientiert und erst nach Ablauf aller Klage-Einreichfristen beziffert werden kann.

Wir bitten dazu alle Mitglieder den Eingang ihrer Klage beim Verwaltungsgericht dokumentieren zu lassen.

 

Der dbb m-v ist aufgrund einer Vielzahl von Klagewilligen erneut auf das Finanzministerium zugegangen, um Möglichkeiten zu erörtern, Musterklagen unter Einrede der Verjährung zuzulassen.