Februar-Ausgabe
Informationen der HPR-Fraktion
Informationen und Einschätzungen der vbba-Fraktion im HPR aus der Februar-Sitzung – mit folgenden aktuellen Themen:
• Beihilfe: Aktueller Stand / Planungen für die Zukunft
• Umsetzung Personalhaushalt 2023 / u.a. Disparitätenausgleich
• Dauerhafte Nutzung von Skype for Business
• Einführung des IT-Verfahrens Elektronische Arbeitsmarktzulassung
• Einführung der Mobilen Software Versorgung
• Einkommensrunde 2023
In der Februar-Sitzung des HPR informierte die Vorsitzende der Geschäftsführung des BA-SH Sabine Schultheiß über den Bereich Beihilfe. Aktueller Stand: Über den Jahreswechsel gab es (wie in den Vorjahren) einen sehr hohen Antragseingang, was zu einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer führte. Aktuell liegt die Zahl der Erledigungen jedoch bereits wieder über den Antragseingängen, so dass sich – nach Einschätzung des BA-SH – die Bearbeitungsdauer wieder reduzieren wird, wozu auch die erfolgte Personalverstärkung über ein viertes Team beiträgt.
Planungen für die Zukunft: Durch den Bund wurde der BA die Weiterentwicklung der aktuellen Beihilfesoftware auf Ende 2023 sowie der Support auf Ende 2024 aufgekündigt. Damit steht ab 2025 der BA keine Software zur Bearbeitung der Beihilfe zur Verfügung. Zudem erhöht sich die Komplexität und der Aufwand in der Beratung und Bearbeitung durch die zunehmende Anzahl an Versorgungsempfängern. Nach der Prüfung von Alternativen steht die BA derzeit in (aussichtsreichen) Verhandlungen mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) mit dem Ziel, die Beihilfebearbeitung an diese auszulagern.
Die PBeaKK bearbeitet bereits (ohne Gewinnorientierung) als Dienstleister des Bundes die Beihilfe von verschiedenen Ministerien und Organisationen, aktuell wird die Übernahme für die Landesbeamtinnen und -beamten des Saarlandes vorbereitet – ist also darauf spezialisiert. Sie hat sich und ihr umfassendes Leistungsspektrum in einer Veranstaltung bereits vorgestellt. Für den HPR hat Christian Löschner als stellvertretender HPR-Vorsitzender teilgenommen. Durch größtmögliche Digitalisierung (u.a. eine entsprechende App), die damit einhergehende Möglichkeit der IT-Unterstützung und Spezialisierung in der (Nach-) Bearbeitung erreicht die PBeaKK auch bei hohem Antragseingang sehr kurze Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus erzielt sie bei den regelmäßigen Kundenbefragungen sehr positive Ergebnisse.
Bis es zu einer Einigung mit der PBeaKK kommt, sind noch weitere Klärungen sowie interne und auch externe Abstimmungen notwendig. Uns ist dabei wichtig, dass auch die bisherigen Beschäftigten entsprechend in der BA untergebracht werden. Das BA-SH prüft deshalb bereits jetzt Anschlussverwendungen für die Kolleginnen und Kollegen des Beihilfebereichs. Ziel ist es, durch frühzeitige Ansatzplanung und entsprechende Zusagen die ordnungsgemäße Beihilfebearbeitung durch die BA bis zum Übergang an die PBeaKK sicherzustellen. Diese Vorgehensweise begrüßen wir – im Sinne der betroffenen Beschäftigten und der Beihilfeberechtigten.
Wir haben eine frühzeitige und umfassende Information aller Beihilfeberechtigten über die anstehende Auslagerung und die damit verbundenen Änderungen eingefordert. Hier ist die BA bereits in Planungen. Darüber hinaus wird auch der HPR weiterhin eingebunden.