Die Bundesagentur zieht mit dem Bund beim Thema Altersteilzeit (ATZ) gleich. Ab 2022 haben Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr einen Anspruch auf die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit. Im Ergebnis gelten die gleichen Regelungen, wie für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beim Bund.
Weitere Informationen, auch zum Vorgehen, erhalten Sie von den jeweiligen Internen Service Personal. Bitte sehen Sie bis dahin von Anfragen dort ab.